Die aktuelle Platzordnung:

Gemäß § 16 Abs. 1 und 4 der Luftverkehrsordnung hat unser Modellflugclub von der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2011 eine unbefristete Genehmigung für unseren Modellflugbetrieb erhalten.

Zusammenfassend hier die wichtigsten Regeln und Auflagen:

– Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren bis maximal 25kg Gesamtmasse und einem Flugsektor von max. 300m.
– Aufstieg von drei Flugmodellen mit Kolbenantrieben bis maximal 25kg Gesamtmasse und einem Flugsektor von max. 300m, die einen Schallpegel von 79dB(A) nicht überschreiten.
– Aufstieg von einem Flugmodell mit Turbinenantrieb mit maximal 25kg Gesamtmasse und einem Flugsektor von max. 400m, die einen Schallpegel von 89 dBA nicht überschreiten.
– Die Aufstiegzeiten sind täglich von Montags bis Sonntags von 10.00Uhr bis Sonnenuntergang, jedoch längstens bis 22.00Uhr einzuhalten.
– Jeder aktive Modellflieger erkennt mit Betreten des Modellfluggeländes diese Flugordnung und die Auflagen im Genehmigungsbescheid für sich verbindlich an. Er hat sich so zu verhalten, dass eine allgemeine Sicherheit und Ordnung weder gefährdet noch eingeschränkt und der Flugbetrieb nicht gestört wird.
– Die Flugordnung, eine Kopie des Genehmigungsbescheides, sowie die Satzung liegt in unserer Vereinshütte aus.

1. Allgemeine Sicherheitsregeln

Die Benutzung dieses Platzes ist den Mitgliedern des Modellflug-Club Brilon e. V. vorbehalten.
Alle Fahrzeuge dürfen nur an der Nordseite des Platzes neben der Hütte geparkt werden. Das Parken auf den Zufahrtswegen ist nicht erlaubt.
Angrenzende Felder und Wiesen dürfen nicht betreten und befahren werden.

Der vorgeschriebene Flugsektor befindet sich vor dem Schutzzaun in Süd-östlicher Richtung. Die Gipfelhöhe der Flugmodelle wird begrenzt durch die Sicht-und Erkennbarkeitsgrenze der eingesetzten Modelle.

Zuschauer und inaktive Piloten müssen sich während des Flugbetriebes hinter dem Schutzzaun aufhalten.
Kinder unter sieben Jahren sollten nie ohne Aufsicht auf den Platz gelassen werden.

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten ein Modell steuern. Der Erziehungsberechtigte muss selber in der Lage sein ein Modell sicher zu starten, zu fliegen und zu landen.

Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder eines erwachsenen Vereinsmitgliedes (z. B. Fluglehrer) ihr Modell selbstständig steuern. In beiden Fällen ist dafür zu sorgen, dass die Aufsichtspersonen innerhalb kürzester Zeit in das Fluggeschehen eingreifen können.

Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

Der Gefahrenbereich vor und neben laufenden Motoren ist auf jeden Fall zu meiden.

Muss der Platz überquert werden, so ist dies den fliegenden Piloten anzusagen.

Rauchen und offenes Feuer im Bereich der abgestellten Modelle, der Tankanlagen und der Treibstoffbehälter ist verboten.

Die Sicherheit beim Modellfliegen hängt wesentlich von der Konzentration und der uneingeschränkten Sicht und Bewegungsfreiheit der fliegenden Piloten ab. Jede Behinderung, Belästigung und Gefährdung der Piloten ist deshalb streng verboten.

Ballspiele und Spiele mit Wurfgeräten sind im Bereich der abgestellten Modelle und während des Flugbetriebes nicht erlaubt.

Den Anordnungen des Flugleiters und des Vorstandes ist Folge zu leisten.

Wird ein vom Vorstand angesetzter Arbeitseinsatz durchgeführt, so gilt während dieser Zeit ein absolutes Flugverbot. Das Ende des Arbeitseinsatzes wird durch den Vorstand oder vom Leiter des Arbeitseinsatzes bekanntgegeben.

2. Betrieb von Sendern und Empfängern

Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen.

Aus Sicherheitsgründen ist der Betrieb von Flugmodellen mit 27 MHz und 40 MHz auf unserem Modellfluggelände nicht erlaubt.

Verwendet werden darf nur das 35 MHz A- und B-Band, sowie das allgemein freigegebene 2,4 GHz-Band.

Zur Überwachung der Kanalbelegung des

35 MHz-Bandes ist die Frequenztafel zu benutzen.

Bevor ein Sender eingeschaltet wird, ist sicherzustellen, dass keine andere Anlage hierdurch gestört wird.

Die Belegung der Frequenzkanäle wird auf der Frequenztafel durch Aufhängen des entsprechenden Schildchens angezeigt und kontrolliert.

Zur Vereinfachung der Frequenzüberwachung sind Stammkanäle vergeben. Wer seinen Sender auf der Frequenz eines Stammkanalinhabers betreibt, muss seine Aktivitäten mit diesem absprechen. Stammkanalinhaber haben Vorrang.

Neue Mitglieder bekommen ihren Stammkanal unabhängig von ihrem bisher benutzten Kanal zugeteilt.

Auf allen Sendern müssen Name und KanalNummer deutlich lesbar angebracht sein.

Sender, deren Betriebserlaubnis z. B. durch Umbauten oder Verwendung nicht zugelassener Teile erloschen ist, oder welche aufgrund eines Defektes Nachbarkanäle stören, werden durch den Flugleiter unverzüglich stillgelegt.

Wer durch unkontrolliertes Einschalten seines Senders andere Modellflieger schädigt, muss für den finanziellen Schaden aufkommen.

Empfänger dürfen nur mit Originalquarzen der Empfängerhersteller betrieben werden. Beim Einbau der Empfänger in die Modelle sind die Empfehlungen der Hersteller zu beachten.

3. Betrieb von Flugmodellen mit Kolbenantrieben

Jedes Flugmodell mit Kolbenantrieb muss gemäß der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge vermessen werden. Es ist ein Messprotokoll (Lärmpass) anzulegen. Für unseren Modellflugplatz darf ein Schallpegel für jedes einzelne Flugmodell mit Kolbenantrieb max. 79dB(A)/25m betragen.

Verwendete Luftschrauben dürfen die in den Betriebsanleitungen der Hersteller angegebenen Höchstdrehzahlen nicht überschreiten. Es ist darauf zu achten, dass Verbrennermotore nur mit den dafür zugelassenen hochfesten Propellern betrieben werden dürfen. Beschädigte oder mit deutlicher Unwucht laufende Propeller müssen sofort ausgetauscht werden.

Jeder Pilot hat darauf zu achten, dass niemand durch laufende Motoren gefährdet und durch deren Abgase belästigt wird. Für Probeläufe und Einstellarbeiten ist genug Raum am Ostende des Platzes (Toilette) vorhanden.

4. Hinweise von Flugmodellen mit Turbinenantrieben

Die vorgenannten Auflagen gelten uneingeschränkt auch für den Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb. Der Steuerer eines turbinengetriebenen Flugmodells hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebes insbesondere davon zu überzeugen, dass der festgelegte Flugraum unter Berücksichtigung der jeweiligen Flugbetriebseigenschaften (Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften) ausreichend für einen sicheren Flugbetrieb ist. Sofern der festgelegte Flugraum nicht ausreichend ist, darf das Modell nicht auf unserem Gelände betrieben werden.

Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden, die eine Begrenzung von maximaler Rotordrehzahl und Abgastemperatur vornimmt.

Vor Inbetriebnahme der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher (z. B. CO -Löscher) 2 in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Außerdem ist am Fluggelände ein konventioneller Feuerlöscher bereit zu

halten. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher ist nach den Vorschriften des Herstellers zu überprüfen.

Die Inbetriebsetzungen oder Testläufe von turbinenbetriebenen Modellen dürfen nicht im Park- und Aufenthaltsraum stattfinden. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten. Während der Inbetriebsetzung und des Betriebes von Turbinen dürfen sich keine Personen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls aufhalten und dürfen sich keine losen Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Triebwerkeinlaufs befinden.

Findet für den Startvorgang der Turbine Flüssiggas Verwendung, so gilt während der Inbetriebsetzung der Turbine im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot.

5. Hinweise zum Flugbetrieb und zu Modellen

Alkoholisierten Piloten und Starthelfern ist die Teilnahme am Flugbetrieb untersagt.

Anfänger sollten in ihren Bemühungen weitgehend unterstützt und gefördert werden.

Außenlandungen sind im Flugbuch einzutragen.

Die Nutzung unseres Vereinsgeländes ist für befreundete Modellflugvereine nach Absprache kostenlos, sofern ebenfalls ein kostenloser Gegenbesuch gestattet wird.

Alle anderen Gastflieger (die dem Modellflug-Club Brilon nicht beitreten wollen) bezahlen für die Nutzung des Vereinsgeländes pro Kalendertag 8,00 Euro. Für Flugschüler gilt diese Regelung nicht.

Übernachtungen auf unserem Modellflugplatz sind kostenpflichtig und nach Absprache mit dem Vorstand möglich.

Vor Flugbeginn ist in jedem Fall vom Gastflieger der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorzulegen und im Flugbuch einzutragen. Ein Lärmpass für Flugmodelle mit Kolbenantrieb ist dem Flugleiter zur Kontrolle vorzulegen.

Sobald Flugbetrieb stattfindet muss das Flugbuch geführt werden. Der erste am Modellflugplatz eintreffende Pilot trägt sich in das Flugbuch ein. Alle später eintreffenden Piloten (einschließlich Gastflieger) tragen sich ebenfalls selbstständig in das Flugbuch ein. Ab drei Piloten wird ein Flugleiter über 18 Jahren bestimmt. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und -falls erforderlich- ordnend einzugreifen. Will der Flugleiter sich selbst am Modellflug beteiligen, hat er für die Dauer des Fluges sein Amt an einen anderen Piloten zu übertragen. Durch Unterschrift im Flugbuch bestätigt der Flugleiter seinen Dienst.

Modelle mit größeren konstruktiven, technischen oder baulichen Fehlern wird wegen der Gefährdung von Zuschauern und Piloten Startverbot erteilt.

Raketenmodelle oder Flugmodelle mit einem Raketenantrieb, dessen Treibsatz ein Gewicht von 20g oder eine Brenndauer von 5 Sekunden überschreitet dürfen nicht betrieben werden!

Scharfe und/oder spitze Gegenstände an Flugmodellen, welche eine Gefahr darstellen und über den Modellgrundriß herausragen, sind verboten.

Es darf nur gestartet und gelandet werden, wenn die Start-/Landebahn frei ist.

Nachdem die Modelle gestartet oder gelandet sind, müssen die Piloten sich von der Startbahn in Richtung Schutzzaun begeben, um den Flugbetrieb nicht mehr als nötig zu behindern.

Der gleichzeitige Betrieb von Flächenmodellen und Hubschraubern bringt aufgrund der sehr unterschiedlichen

Flugbewegungen immer eine größere Gefährdung der Piloten mit. Deshalb sind exakte Absprachen zwischen den Piloten bezüglich der Flugräume zu treffen. Die Flugräume können auch vom Flugleiter festgelegt werden.

Das Überfliegen der Zuschauer und des Parkraumes ist verboten.

Das Anfliegen von Personen, Flugzeugen, Fahrzeugen, sowie lebenden Tieren ist streng untersagt.

6. Umweltschutz

Kraftstoffe und Öle gefährden das Grundwasser. Beim Betanken der Flugmodelle dürfen diese Stoffe nicht in den Boden gelangen. Eine Rückführung über den Tanküberlauf in den Kanister ist zu empfehlen.

Auf dem Platz entstehender Müll durch Abstürze, Putzlappen, Getränkedosen und Zigarettenkippen usw. ist vom Verursacher zu entfernen.

Bei der Bergung von Modellen aus benachbarten Grundstücken ist darauf zu achten, dass kein Schaden entsteht. Sind Schäden entstanden, sind die Verursacher in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.

7. Sonstiges:

Wer Eigentum des Vereins mutwillig oder leichtsinnig beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden in vollem Umfang aufkommen.

Die Flugzeiten, die Zuteilung der Stammkanäle, die Art der Frequenzkontrolle, der zulässige Lärmpegel bei Motormodellen, sowie die Lage der Parkräume kann jederzeit durch vorherige Bekanntgabe des Vorstandes geändert werden.

An folgenden Tagen gilt ein absolutes Flugverbot für Modelle mit Verbrennungsmotoren oder hochdrehenden lauten Elektromotoren: Karfreitag ganztags, Allerheiligen ganztags, Fronleichnam bis 14.00 Uhr.

Der Platzwart ist für die Pflege des Modellfluggeländes und der Vereinshütte verantwortlich. Er kann die Mitglieder zur Ableistung angesetzter Arbeiten (z. B. Rasenmähen) im Interesse des Vereins verpflichten. Der Arbeitsdienst findet in der Zeit von März bis Oktober statt. Die Mitteilung über den Arbeitsdienst erfolgt per SMS, e-mail oder durch Aushang an der Vereinshütte.

Bei Unfällen mit Personen- und/oder Sachschäden ist der Modellflugbetrieb umgehend einzustellen und wie folgt weiter vorzugehen: Bei Personenschäden mit Besonnenheit reagieren und sofort „Erste Hilfe“ leisten, den Rettungsdienst und die örtliche Polizeidienststelle alarmieren, Unfallzeugen feststellen.

Die „Erste-Hilfe“-Ausrüstung befindet sich in der Vereinshütte rechts an der Eingangstür.

Wichtige Rufnummern:
Krankenhaus Brilon: 02961/780-0
Polizei: 02961/9020-0
Notruf: 110
Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

Wer gegen einen oder mehrere Punkte der Platzordnung verstößt, kann mit Startverbot und bei grobem Fehlverhalten mit Ausweisung aus dem Verein bestraft werden. Startverbot erlässt der Flugleiter oder der Vorstand.